Studiengebühren bei konsektutiven/nichtkonsekutiven Masterstudiengängen

Es gelten folgende Regelungen zur Gebührenpflicht bei konsekutiven oder nicht konsekutiven Masterstudiengängen:

Bei einem konsekutiven Masterstudiengang

Bei Bewerberinnen/Bewerbern die ihren Bachelor in Rheinland-Pfalz erworben haben, wird das Studienkonto weitergeführt, das Masterstudium ist daher bis zum Verbrauch des Studienkontos gebührenfrei.

Wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Diplom-Abschluss an einer rheinlandpfälzischen Hochschule erworben hat, handelt es sich grundsätzlich um ein gebührenpflichtiges Zweitstudium, jedoch kann er eventuell vorhandenes Restguthaben für das Zweitstudium einlösen.

Wechselt eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit einem außerhalb von Rheinland-Pfalz erworbenen Bachelor an die Universität in einen konsekutiven Masterstudiengang, so ist der Masterstudiengang gebührenfrei. Die Bewerberin bzw. der Bewerber bekommt lediglich von seinen 360 Leistungspunkten, 180 für den absolvierten Bachelor abgezogen.

Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, der ein Diplom-Abschluss nachweist, den er an einer Hochschule außerhalb von Rheinland-Pfalz erworben hat, ist für einen konsekutiven Masterstudiengang immer gebührenpflichtig, da es sich in diesem Fall um ein Zweitstudium handelt.

Bei einem nicht konsekutiven Studiengang

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in Rheinland-Pfalz absolviert haben, sind grundsätzlich immer gebührenpflichtig, da es sich um ein Zweitstudium handelt; jedoch können sie eventuell vorhandenes Restguthaben für das Zweitstudium einlösen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium außerhalb von Rheinland-Pfalz absolviert haben, sind immer gebührenpflichtig.